Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Elsenfelder Schwimmschule

Birkenstraße 84, 63820 Elsenfeld                       Stand 01.02.2020

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elsenfelder Schwimmschule Birkenstraße 84,

63820 Elsenfeld       

                                                                       

1.   Vertragsabschluss

 

1.1   Mit der Anmeldung für einen Schwimmkurs oder einer anderen Leistung der Elsenfelder Schwimmschule (nachstehend „Anbieter“ genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrags an.  Die Anmeldung wird über das Internet oder Anruf beantragt. Die Anmeldung erfolgt auch für alle in der  Anmeldung mit auf geführten Teilnehmern, zu deren Vertragserfüllung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Vor der ersten Unterrichtsstunde unterzeichnet der Kunde gegenüber dem Anbieter mit seiner persönlichen Unterschrift den Unterrichtsvertrag

 

1.2   Zu jedem Schwimmkurs wird nur eine bestimmte Anzahl an Personen aufgenommen. Nach Eingang des Anmeldeantrags erhält der Kunde eine E-Mail mit den Daten des gebuchten Kurses einschließlich der Kursgebühr. Ein wirksamer Vertragsabschluss kommt zustande, wenn der Anbieter dem Kunden die Teilnahme an dem gewünschten Schwimmkurs in obiger Form bestätigt

 

2.  Leistungen

 

2.1   Die Hauptleistungspflicht des Anbieters ist die Durchführung eines Schwimmkurses im Rahmen eines   Dienstvertrags. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf seiner Internet-Seite: www.schwimmschule-Elsenfeld.de.

 

2.2   Ein Kurs besteht aus mehreren Terminen, an denen die einzelnen Kursstunden durchgeführt werden.

 

2.3 Der Anbieter kann nicht verpflichtet werden immer den gleichen Trainer/Trainerin für die gesamte Laufzeit eines Kurses zu stellen. Die Einteilung seiner Mitarbeiter obliegt allein dem Anbieter.

 

3.  Rücktritt des Anbieters, Verweigerung der Erfüllung aus wichtigem Grund

 

3.1    Der Anbieter hat die Möglichkeit, bei Ausfall durch Krankheit, kurzfristiger Badschließung o. nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurückzutreten. In solchen Fällen wird dem Kunden ein Ersatzkurs angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die anteilige Teilnahmegebühr zurück. Wählt der Kunde die Teilnahme an dem Ersatzkurs ab, erhält er die anteilige Teilnahmegebühr zurück.

 

3.2  Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen vertragliche Nebenpflichten, z. B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, Verstoß gegen die Haus- und Badeordnung, den Kunden nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Durchführung des Kurses auszuschließen. Wird die Kursteilnahme in diesem Fall abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Kursgebühr.

 

4. Verhinderung

 

4.1  Verhinderung Ist der Kunde an der Teilnahme des Kurses verhindert, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen die Kursgebühr erlassen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr 25€ abgezogen.

 

4.2 Ist ein Kunde an einzelnen Terminen verhindert gewährt der Anbieter eine kostenfreie Ersatzstunde pro Kurs. Darüberhinausgehende Ersatzstunden sind gebührenpflichtig.

 

4.3 Beendet ein Kunde die Teilnahme am Kurs, egal aus welchem Grund, vorzeitig, besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Kursgebühr.

 

5. Garantie

 

5.1 Folgende Voraussetzungen sind zwingend für die Inanspruchnahme der Garantiestunden erforderlich: Das Erreichen der Schwimmfähigkeit liegt nicht vor + Das Kind ist mindestens 5 Jahre alt, + nach dem Kurs Matrose 1 hat es am Kurs Matrose 2 teilgenommen + Das Kind hat lediglich an zwei Kursterminen gefehlt.

 

5.2 Hat ein Kunde den Kurs Leichtmatrose gebucht und das Ok. vom Trainer für den Hauptkurs bekommen, besteht Anspruch auf Garantie nach dem Hauptkurs + das Kind hat nur an zwei Kursterminen gefehlt.

 

5.3 Wenn eine vereinbarte Garantiestunde ohne vorheriger Absage nicht angetreten wurde verfällt der Anspruch auf weitere Termine.

 

5.4 Ein Termin einer Garantiestunde kann nur einmal abgesagt werden, bzw. auf Wunsch des Kunden nur einmalig verschoben werden, ansonsten verfällt auch hier der Anspruch auf weitere Einheiten.

 

5.5 Bei Garantiestunden ist die Eintrittsgebühr für die Begleitperson nicht enthalten. Dieser muss vom Kunden selbst an der Kasse des Elsavamar bezahlt werden.

 

5.6 Der Anbieter behält sich vor, die möglichen Termine einzugrenzen.

 

6. Aufsichtspflicht bei Minderjährigen

 

6.1   Vor Beginn der Kursstunde und nach Beendigung der Kursstunde ist es die Pflicht der Erziehungsberechtigten, ihre Kinder zu beaufsichtigen. Gemäß des bestehenden Nutzungsvertrages des Elsavamar durch den Anbieter ist es erforderlich dass jeweils ein Erziehungsberechtigter pro Schwimmschüler in der Umkleidekabine bzw. Schwimmhalle anwesend ist um bei der Aufsichtsführung zu unterstützen, bzw. das An und Auskleiden zu übernehmen.

 

6.2   Für die Dauer der Leistung des Anbieters, also ab Beginn bis zum Ende der Kursstunde, übertragen die Erziehungsberechtigten dem jeweiligen Kursleiter des Anbieters die Aufsichtspflichten und –rechte nach Maßgabe der Ziffer 6.1. 

 

6.3   Die jeweilige Kursstunde beginnt mit der Übergabe der minderjährigen Kinder in der Schwimmhalle und endet nach bei der Übergabe am Ende der Kursstunde. 

 

6.4   Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Schwimmlehrers des Anbieters Folge zu leisten.

 

6.5   Der Erziehungsberechtigte  hat für die Dauer der Kursstunde das Elsavamar nicht zu verlassen.

 

7.  Angaben über den Gesundheitszustand

 

7.1   Die Teilnehmer müssen gesund und voll belastbar sein, um das Kursprogramm ohne Einschränkungen absolvieren zu können. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn wird aber dringend empfohlen.

 

7.2   Die Eltern des minderjährigen Teilnehmers verpflichten sich bei Anmeldung und zu Beginn eines jeweiligen   Kurstages des Anbieters, den Kursleiter über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen und notwendigen Medikamente ihres Kindes zu informieren.

 

7.3  Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Kurses des Anbieters sind dem jeweiligen Kursleiter oder dem Anbieter selbst unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss der Verpflichtung zur Leistungserbringung des Anbieters führen.

 

8. Zahlungsbedingungen

 

8.1 Die Kursgebühr ist fällig nach Zahlungsaufforderung des Anbieters.

 

8.2 Bei Zahlungsverzug ist für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 fällig.

 

9. Einverständniserklärung

 

9.1  Vor Beginn des Kurses haben die Eltern eine Einverständniserklärung ( Unterrichtsvertrag- im Anhang der Email) für die Teilnahme ihrer Kinder unter 18 Jahre am Schwimmkurs unterschrieben beim Anbieter bzw. beim Kursleiter, spätestens zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde, abzugeben.

 

10.  Versicherungsschutz und Haftung

 

10.1 Für die Teilnehmer am Schwimmkurs besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Verletzungen und Unfällen sowie Schäden an anderen Badegästen und Einrichtungsgegenständen des Schwimmbades vor Beginn und nach Ende des Kurses übernimmt der Anbieter keine Haftung.

 

10.2 Erziehungsberechtigte und eventuelle Begleitpersonen betreten und nutzen die Schwimmeinrichtung auf eigene Gefahr.

 

10.3  Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Mitarbeiter, die Richtigkeit der Beschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

 

10.4  Der Anbieter haftet nicht für die aufgrund von Diebstahl oder Einbruch im Schwimmbad abhandengekommene Gegenstände des Kunden bzw. Teilnehmers.

 

11.  Haftungsbeschränkung

 

Der Anbieter haftet nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

 

 

12.  Medizinische Versorgung

 

12.1 Wird ein Teilnehmer während des Schwimmkurses krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder zu einem Heimtransport zu veranlassen.

 

12.2 Sollte dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklärt sich der Kunde bereit, diese umgehend zu erstatten.

 

13.  Verhalten im Schwimmbad

 

13.1 Den Weisungen des Anbieters bzw. des Kursleiters, die zum Schutz und zur Sicherung der körperlichen Unversehrtheit der Teilnehmer sowie anderer Badegäste notwendig sind, ist ausnahmslos Folge zu leisten.

 

13.2 Alle Kursteilnehmer sind verpflichtet, sich an die Haus- und Badeordnung des Elsavamar zu halten. Diese hängt gut leserlich vor der Kasse aus. Weisungen des Personals im Schwimmbad ist in jedem Fall Folge zu leisten.

 

14.  Film- und Fotoaufnahmen, Internet

 

14.1 Das Filmen sowie Fotografieren ist nur in Abstimmung mit dem Schwimmlehrer außerhalb der Duschen, Toiletten und Umkleiden gestattet. In jedem Fall ist die vorherige Zustimmung der anderen Erziehungsberechtigten bzw. Kursteilnehmern einzuholen.

 

14.2 Die Kursteilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass der Anbieter von ihm selbst erstellte Film-u. Fotoaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit oder Werbemaßnahmen durch den Anbieter im Internet oder  in der Tageszeitung veröffentlichen darf. Dieses Einverständnis gilt bis zum Widerruf dieser Erklärung.

 

15.  Datenschutz

 

15.1 Alle vom Kunden erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und vom Anbieter benutzt, soweit  dies für die Durchführung des Vertrags und der weiteren Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und den Anbieter erforderlich ist. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

16.  Schlussbestimmungen

 

6.1 Sollten eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

6.2  Erfüllungsort ist Elsenfeld.

 

16.3  Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

 

Stand 01.02.2020