Sie haben einen Gutschein vom bayerischen Freistaat?
Gerne können Sie diesen bei uns verwenden.
Bitte zahlen Sie die Kursgebühr zunächst komplett. Bei Kursbeginn können Sie den
Gutschein unserem Trainerteam geben.
Wir müssen die Gutscheine sammeln, in Listen eintragen und dann ans Landratsamt
senden. Nach Bearbeitung durch das Landratsamt (jeder Gutschein wird geprüft)
wird uns der Gegenwert der gültigen Gutscheine überwiesen. Wir
überweisen dann den Gutscheinwert an Sie zurück.
Wir reichen nur Gutscheine beim Landratsamt ein, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- der Gutschein ist komplett und richtig ausgefüllt (Name der Einrichtung = Kindergarten
oder Schule eintragen, nicht den der Elsenfelder Schwimmschule)
- es liegt uns eine Mail mit Angabe des IBAN sowie Kursdatum, Name
des Kindes und Name eines Elternteils vor
Wir bitten um Verständnis, dass wir erst den Gutschein bearbeiten
können, wenn uns alle Angaben vorliegen.